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Information über Schwangerschaftabbrüche gehört nicht unter Strafe gestellt - §219a StGB aufheben!

So versucht sich die CDU herauszuwinden, wenn es um die Vereinbarkeit von §219a StGB mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts geht. Die Position der Grünen ist klar: Informieren darf nicht strafbar sein! Darum wollen wir §219a StGB aufheben. Meine Zwischenfrage dazu finden Sie hier >>>.

18.10.18 –

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Aktuell | Familienrecht

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Weser: Versalzung stoppen!

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