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Rede zur Anschaffung bewaffneter Drohnen

... "In der Realität werden Drohnen weltweit ganz überwiegend illegal eingesetzt, außerhalb von bewaffneten Konflikten, zur Hinrichtung von Verdächtigen ohne Gerichtsverfahren. Sie werden mehr von Geheimdiensten eingesetzt als von regulären Streitkräften"...

Hier >>> lesen Sie den Auszug aus dem Plenarprotokoll

Antwort der Bundesregierung zur Targetingdoktrin der NATO

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung hier >>>

Rolle der US-Militärbasis Ramstein für alle Steuerungs- und Überwachungssignale der Drohnen

In der Fragestunde vom 22. April 2015 habe ich die Bundesregierung zu ihrer Bewertung hinsichtlich von Drohnenangriffen gefragt, die von der US-Militärbasis in Ramstein gesteuert worden sein sollen.

Lesen Sie den Auszug aus dem Plenarprotokoll der Fragestunde hier >>>

Bewaffnete Drohnen

Bewaffnete Drohnen sind fliegende unbemannte Waffensysteme. Der zunehmende Einsatz solcher automatischer Systeme hat schwerwiegende Auswirkungen auf die Kriegsführung. Die USA nutzen seit dem 11. September 2001 im Rahmen der Terrorismusbekämpfung vermehrt Drohnen zur gezielten Tötung von verdächtigen Personen. Diese Einsätze haben in den letzten Jahren zu zahlreichen zivilen Opfern geführt. Grundsätzlich droht der Einsatz dieser ferngesteuerten Waffensysteme die Hemmschwelle zur Anwendung bewaffneter militärischer Gewalt zu senken und die berechtigte Zurückhaltung bei politischen Entscheidungen über Militäreinsätze zu beeinträchtigen.

Antrag: Keine bewaffneten Drohnen für die Bundeswehr

Die Entwicklung und der Einsatz unbemannter Systeme (UMS) durch Streitkräfte haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel unbemannter fliegender Systeme (UAV), so genannter Drohnen, die bereits zahlreiche Staaten zur Überwachung einsetzen. Einige Staaten verfügen auch über bewaffnete UAV, immer mehr ziehen eine Bewaffnung dieser Systeme in Betracht. Auch die Bundesregierung hat eine rasche Beschaffung waffenfähiger Drohnen für die Bundeswehr in Erwägung gezogen. Mit Verweis auf das Verfahren wurde die Entscheidung im April dieses Jahres verschoben. Der Bundesminister der Verteidigung hält indes an der Notwendigkeit von waffenfähigen Drohnen für die Bundeswehr fest. Eine umfassende Prüfung über die tatsächliche Erforderlichkeit und die Folgen der Bereithaltung fand jedoch nicht statt. Vor der Beschaffung eines neuen Waffensystems, das weitreichende Auswirkungen auf den Einsatz militärischer Gewalt hat, muss eine grundsätzliche Debatte über die Notwendigkeit sowie auch die Gefahren des neuen Systems stattfinden.

Der Rückgriff auf bewaffnete Drohnen droht, die Hemmschwelle zur Anwendung bewaffneter militärischer Gewalt drastisch zu senken und die berechtigte Zurückhaltung bei politischen Entscheidungen über Militäreinsätze zu beeinträchtigen. Darüber hinaus besteht die Gefahr eines folgenschweren Rüstungswettlaufs und zunehmender Proliferation in dieser Waffengattung. Der zunehmende Einsatz dieser ferngesteuerten Waffensysteme hat schwerwiegende Auswirkungen und führt zu einer Entgrenzung des Einsatzes militärischer Gewalt. Dies zeigen nicht zuletzt die Drohnen, die von den USA im Rahmen der Terrorismusbekämpfung zu gezielten Tötungen eingesetzt wurden und deren Einsatz in den letzten Jahren zahlreiche zivile Opfer gekostet hat. Sie tragen zur Eskalation bewaffneter Konflikte bei und treiben die Rekrutierung neuer Kämpfer in terroristischen Netzwerken in Afghanistan und Pakistan rasant voran. Die Durchführung solcher Operationen in Ländern und Regionen außerhalb bewaffneter Konflikte verstößt gegen das Völkerrecht.   Mehr »

Tötung eines Deutschen durch bewaffnete Drohnen bleibt ungeahndet

PRESSEMITTEILUNG zur Einstellung des Ermittlungsverfahrens durch den Generalbundesanwalt im Falle des bei einem Drohnenangriff in Pakistan getöteten deutschen Staatsbürger Bünyamin E. :

Die Begründung für die Einstellung des Verfahrens im Fall Bünyamin E. ist erstaunlich. Der Generalbundesanwalt erklärt Pakistan zum Bürgerkriegsgebiet, in dem feindliche Kämpfer getötet werden dürfen.

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Antrag: Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen

Die Entwicklung und der Einsatz unbemannter Systeme (UMS) durch Streitkräfte haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Besonders deutlich wird dies am Beispiel unbemannter fliegender Systeme (UAV), so genannter Drohnen, die bereits in zahlreichen Ländern zum Einsatz kamen. Laut einem Bericht der Vereinten Nationen verfügen immer mehr Staaten über die technischen Voraussetzungen zum Bau von UAV. Einige Staaten verfügen auch über bewaffnete UAV, andere ziehen eine Bewaffnung dieser Systeme zunehmend in Betracht.


Auch die Bundeswehr setzt verstärkt auf unbemannte Systeme. Bisher verzichtet die Bundeswehr auf bewaffnete unbemannte Systeme. Die Bundeswehr will ab 2014 drei derzeit geleaste Drohnen vom Typ IAI Heron durch drei leistungsfähigere unbemannte Luftfahrtzeuge vom Typ Predator B ersetzen. Nach bisherigen Verlautbarungen will das Bundesministerium der Verteidigung diese Drohnen lediglich unbewaffnet und zur Aufklärung einzusetzen. Durch leichte Modifikationen können diese aber auch bewaffnet werden. Damit hätte die Bundeswehr erstmals bewaffnete unbemannte Systeme.   Mehr »

Antrag: Die Beschaffung unbemannter Systeme überprüfen

Gegenwärtig stoßen die Vorhaben des Verteidigungsministeriums, Kampfdrohnen für die Bundeswehr zu beschaffen, auf viel Kritik in der Öffentlichkeit. Meine Fraktion hat bereits im April 2012 den hier einsehbaren Antrag zur Beschaffung unbemannter Systeme (UMS) in die parlamentarische Beratung eingebracht. Wir lehnen Kampfdrohnen entschieden ab.

GSP: Abrüstung & Transatlantisches Verhältnis

Weser: Versalzung stoppen!

Protestieren Sie mit einer Postkarte an den Regierungs-präsidenten in Kassel gegen die Genehmigung von mehr Salzlaugeneinleitung in die Weser durch K&S

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