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Meine letzte Rede in dieser Wahlperiode: freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern

Mit dem heutigen Gesetz soll eine Schlechterstellung von Minderjährigen beim Schutz vor freiheitsbeschränkenden Maßnahmen gegenüber Volljährigen beendet werden, und das ist gut so. Bei Senioren in Pflegeheimen bedarf es für jede Zwangsmaßnahme eines richterlichen Beschlusses, und das muss künftig auch bei Minderjährigen so sein.

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Berufsgeheimnisträgerschutz - Die misslungene Quadratur des Kreises

Mit dem Gesetzentwurf zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen soll nun endlich Klarheit geschaffen werden, dass Rechtsanwälte sich nicht per se wegen Geheimnisverrat strafbar machen, wenn sie zur Datensicherung externe Dienstleister heranziehen. Trotz aller Bemühungen ist der Bundesregierung die Quadratur des Kreises mit diesem Gesetz jedoch nicht gelungen. Denn der Gesetzentwurf findet keine Antwort auf grundlegende Fragen, sondern schafft stattdessen neue Grauzonen.

Meine Rede zur abschließenden Beratung finden Sie hier >>>

Meine Rede zur ersten Lesung lesen Sie hier>>>

Rüstungsexporte endlich reduzieren

"Kriegswaffenexporte in Spannungsgebiete gefährden die deutschen Sicherheitsinteressen und befördern die Eskalation bewaffneter Konflikte. Die Grundsätze der Bundesregierung sind nicht geeignet, diese zu unterbinden." Lesen Sie meine Rede zu Rüstungsexporten hier >>>

Medienöffentlichkeit in Gerichtsverfahren

"Dank moderner Übertragungssysteme und moderner Technik bedeutet die Anfertigung solcher Aufzeichnungen und Wortprotokolle auch keinen unangemessenen Personalaufwand oder hohe Kosten. Es gäbe damit nicht nur mehr Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, sondern vor allem auch innerhalb des Strafverfahrens. Für Zivilrechtler wie mich ist es ohnehin nie verständlich gewesen, warum ausgerechnet im Strafrecht, wo es am Ende um den stärksten Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte des Bürgers geht, auf ein Protokoll verzichtet wird." 

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Minderjährigenehen aufheben - Betroffene schützen!

Ich bin gegen Minderjährigen-Ehen und für die ausnahmslose Anhebung der Altersgrenze auf 18 Jahre. Minderjährigen-Ehen sollen aufgehoben werden können – aber ohne negative Folgen für die Betroffenen. Die Aufhebung der Ehen hätte die gleichen Rechtsfolgen wie eine Scheidung. Damit würden die minderjährigen Ehepartner ihre Unterhalts- und Versorgungsausgleichsansprüche sowie ihre Erbansprüche behalten. Diese Ansprüche werden ihnen nun durch die von der Bundesregierung gewählten Nichtigkeitslösung genommen. Deswegen verstößt diese Lösung gegen die Kinderrechtskonvention, die Menschenrechtskonvention, die Genfer Flüchtlingskonvention, die EU-Niederlassungsfreiheit – und nicht zuletzt auch gegen Artikel 6 unseres Grundgesetzes. Aus diesen Gründen wurde die Nichtigkeitslösung in der Expertenanhörung mehrheitlich abgelehnt und die Aufhebungslösung bevorzugt. Leider hat sich die Bundesregierung jedoch als beratungsresistent erwiesen und nun einen Weg gewählt, der die Betroffenen nach der Annullierung schutzlos stellt.

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Hier>>> können Sie den Text meiner Rede zur ersten Lesung nachlesen

Frieden durch Recht

"Wir haben Ihnen heute drei grüne Antragsinitiativen zur Abstimmung vorgelegt, die auf den ersten Blick zwar sehr unterschiedlich aussehen, aber alle eine gemeinsame Klammer haben. Ob Völkerstrafrecht, Verfassungsrecht oder internationale rechtliche Zusammenarbeit: Immer geht es um Frieden als übergeordnetes Ziel und um die Stärke des Rechts, kurz: um Frieden durch Recht."

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Unser Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes >>> (Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland)

Den Antrag "Verbrechen nach dem Völkerstrafrecht nicht ungesühnt lassen" können Sie hier >>> nochmals nachlesen.

Unseren Antrag zur internationalen rechtlichen Zusammenarbeit lesen Sie hier >>> 

Abstammungskenntnis bei Samenspende

Mit Ihrem Gesetz führen Sie endlich ein Samenspenderegister ein, und das ist zunächst einmal zu begrüßen. Leider haben Sie die familien- und verfassungsrechtlichen Implikationen Ihres Gesetzes völlig verkannt.

Lesen Sie die Problematik dieses Gesetzesentwurfes hier>>> in meiner Rede nach

Rede zum Beistandsrecht

"In der ersten Zeit nach einem Unfall oder dem Ausbruch einer unerwarteten schweren Krankheit muss häufig über Leben und Tod entschieden werden, sodass die Risiken durch Fehler oder Missbrauch besonders hoch sind. Kann der Betroffene in einer solchen Situation seinen Willen nicht mehr selbst äußern, muss sein mutmaßlicher Wille ermittelt werden."

Lesen Sie die Rede zur abschließenden Beratung hier >>>

Lesen Sie meine Rede zur ersten Lesung zum Thema Beistandsrecht hier >>>

Rede zum Hinterbliebenengeld

"Das für 2015 versprochene Weihnachtsgeschenk kommt jetzt zu Ostern 2017. Aber am Ende hat es vielleicht doch geholfen, dass wir Grüne aus der Opposition heraus zwei Jahre lang beim Thema Angehörigenschmerzensgeld Druck gemacht haben."

Lesen sie meine vollständige Rede zum Hinterbliebenengeld hier >>>

Videoaufzeichnung >>>

 

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Einführung der elektronischen Strafakte

Letzte Woche durften wir erleben, wie kriminelle Elemente mit dem größten Cyberangriff der Geschichte weltweit Krankenhäuser und sonstige sensible Infrastruktur lahmlegten, um Lösegeld für die Freigabe der Daten zu erpressen.

Die Einführung der elektronischen Akte auch im Strafverfahren ist zwar ein hehres Ziel und kann am Ende, wenn sie gelingt, vielleicht sogar eine Arbeitserleichterung in der Praxis erbringen. Der Nutzervorteil muss aber im Verhältnis stehen zu den Risiken, die durch die elektronische Akte entstehen – und davon sind wir heute noch weit entfernt.

Lesen Sie meine Rede zur elektronischen Strafakte hier>>>

Rede zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung nimmt sich eines Problems an, dass für viele Berufsgeheimnisträger in der Praxis schon länger besteht und will dazu sowohl das Strafrecht als auch das anwaltliche Berufsrecht ändern.

Dabei setzt er sich jedoch leider mit in diesem Zusammenhang ganz wesentlichen Fragen nicht auseinander - zum Beispiel mit der Frage nach den Zeugnisverweigerungsrechten von Mitarbeitern von IT-Firmen und anderen Dienstleistern, die für den Berufsgeheimnisträger tätig werden.

Meine vollständige Rede zu Protokoll lesen Sie hier

Rede zum Gesetzentwurf zur Durchführung der Verordnung über Insolvenzverfahren und zur Insolvenzverschleppung

Der Gesetzentwurf dient im Wesentlichen der Durchführung der EU-Verordnung vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren und löst die bestehende Verordnung aus dem Jahr 2000 für neu zu eröffnende Insolvenzverfahren ab.

Durch den Änderungsantrag kam nun zwar tatsächlich ein positiver Aspekt hinzu: Eine sinnvolle Begrenzung der Strafbarkeit wegen Insolvenzverschleppung. Trotzdem löst der Gesetzentwurf nicht das eigentliche Grundproblem bei Insolvenzanträgen, so dass der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form weiterhin abzulehnen ist.

Lesen Sie meine Rede zur zweiten und dritten Lesung hier

Lesen Sie die Rede zur ersten Lesung hier>>>

Rede zur Berufsanerkennungsrichtlinie

„Mit dem Gesetz sollte ursprünglich nicht nur die Berufsanerkennungsrichtlinie umgesetzt werden, sondern darüber hinaus auch das Berufsrecht der Rechtsanwälte modernisiert werden. Dieses zweite Ziel wurde nun gründlich verfehlt.“

„Die wichtigste Neuerung im Regierungsentwurf war vor allem die Konkretisierung der Fortbildungspflicht für die Anwaltschaft… Das Gleiche gilt für die Einführung eines Nachweises über Grundkenntnisse im anwaltlichen Berufsrecht. Auch dies ist eine Forderung, die sowohl die Rechtsuchenden als auch die Rechtsanwälte selbst vor Haftungsfallen schützen soll.“

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Rede zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen

"Wenn ein Gesetz so lange auf sich warten lässt, könnte man vermuten, dass sein Inhalt sehr fortschrittlich – geradezu revolutionär – und innovativ sein muss, dass sich die Gemüter der Koalitionsbeteiligten so sehr daran erhitzen und das Verfahren deshalb so lange stockt und nichts vor oder zurück geht. Mit viel Spannung wurde also der Änderungsantrag erwartet. Wer hineinschaut, wird aber eines Besseren belehrt."

Lesen Sie meine vollständige Rede zur Erleichterung der Bewältigung von Konzerninsolvenzen hier >>> 

Rede zum Bauvertragsrecht

"Dieses Gesetz war jetzt zwar auch eine Weile in der Versenkung verschwunden, aber am Ende muss ich positiv vermerken, dass die Zeit offenbar sinnvoll genutzt worden ist. Es ist ja leider eher selten in dieser Legislatur, dass die Erkenntnisse aus Anhörungen tatsächlich noch berück¬sichtigt und eingearbeitet werden."

Lesen Sie meine Rede zum Bauvertragsrecht hier >>>

Landesdelegiertenkonferenz zur Listenaufstellung bei der Bundestagswahl 2017

Die Landesdelegiertenkonferenz der niedersächsischen Grünen hat mich am 18. Februar auf Platz 5 der Landesliste für die bevorstehende Bundestagswahl gewählt.

Meine Rede lesen Sie hier:

Liebe Freundinnen und Freunde,

 wir stehen am Beginn des Wahljahres 2017 und müssen ernüchtert feststellen: die politische Großwetterlage ist nicht gerade gemütlicher geworden. Nationalisten und Rechtspopulisten sind auf dem Vormarsch, die Briten haben sich gegen die EU entschieden, in der Türkei wurde der Rechtsstaat gleich ganz abgeschafft und im Weißen Haus sitzt ein Oligarch, dessen wichtigster Berater ein namhafter Faschist ist.   Mehr »

Rede zum Insolvenzrecht

"Was lange währt, wird endlich gut – oder zumindest deutlich besser. Nachdem ich es zwischenzeitlich schon nicht mehr für möglich gehalten habe, haben Sie diesem Gesetz durch Ihren im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag jetzt doch noch die entscheidende Wendung verpasst."

Lesen Sie meine Rede zu Protokoll zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung hier >>>

Rede zum Opferentschädigungsgesetz

"Dann sollten die Geschädigten aber wenigstens so behandelt werden wie andere Verbrechensopfer auch, und die haben, gerade wenn sie schwer verletzt und dauerhaft geschädigt sind, Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz. Es ist doch nicht einzusehen, warum ich, wenn ich mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen worden bin, bessergestellt werden soll, als wenn ich vorsätzlich von einem Auto überfahren worden bin."

Lesen Sie unseren Gesetzentwurf hier >>>

Lesen Sie meine Rede hier >>>

Rede zur Unternehmensverantwortung

.„Es geht heute um die Verantwortung von Unternehmen, um verbindliche Sorgfaltspflichten und soziale und ökologische Leitlinien für Wirtschaftsbetriebe. Es geht aber nicht nur darum diese Pflichten zu normieren, sondern auch darum, wie damit umzugehen ist, wenn Unternehmen sich nicht daran halten.“

  „Viele deutsche Unternehmen bemühen sich heute bereits, gesetzestreu zu wirtschaften und Umwelt- und Sozialstandards einzuhalten. Umso wichtiger ist es aber, solche Unternehmen, die gegen die Rechtsordnung verstoßen, zur Verantwortung zu ziehen. Denn diese Unternehmen verzerren den Wettbewerb und schaden den Unternehmen, die sich rechtstreu verhalten. “

„Seit Jahren gibt es daher eine Diskussionen um ein sogenanntes Unternehmensstrafrecht oder Verbandsstrafrecht für Deutschland. Konkrete Entwürfe konnten allerdings bislang nicht überzeugen. Deswegen wollen wir Grüne einen anderen Weg gehen. Basis für eine wirksame und effektive Sanktionierung von Unternehmen soll weiterhin das Ordnungswidrigkeitengesetz sein.“

Unser Antrag zu wirksamen Sanktionen für Unternehmen >>>

Unser Antrag zu menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten >>> 

Meine Rede zum Thema Unternehmensverantwortung >>>

Am 9.2. führt unsere Fraktion zu diesem Thema grüne Fachgespräch durch. Lesen Sie die Ankündigung hier >>>

GSP: Abrüstung & Transatlantisches Verhältnis

Weser: Versalzung stoppen!

Protestieren Sie mit einer Postkarte an den Regierungs-präsidenten in Kassel gegen die Genehmigung von mehr Salzlaugeneinleitung in die Weser durch K&S

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