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Einigkeit durch Recht zur Freiheit

Ein Leben in Frieden und Freiheit ist das Grundbedürfnis der Menschheit. Legitime politische Verantwortung hat sich daher immer grundlegend an diesen Werten auszurichten. Aber wie stehen diese Ziele zueinander?

Reicht es wenn sich in einer Demokratie eine Partei zur Friedenspartei, eine zur Freiheitspartei und eine zur Gerechtigkeitspartei erklärt und die dann eine Koalition eingehen? Kann man einen dieser Grundwerte zum Programm erklären ohne die anderen zu verleugnen? Wie stehen zum Beispiel Frieden und Freiheit zueinander? Frieden ist nicht einfach nur Abwesenheit von Krieg. Das dürfte bereits dem Autor unsere Nationalhymne im vorletzten Jahrhundert klargewesen sein, als er die „Einigkeit“ nach vorne stellte. Frieden kann es nicht ohne Freiheit geben, denn ohne Freiheit ist allenfalls Sicherheit denkbar. Frieden und Sicherheit sind aber was sehr unterschiedliches. Wer die totale Sicherheit anstrebt wird auf die Freiheit verzichten müssen und niemals Frieden erreichen.

Aber auch wer die Freiheit verkürzt als Abwesenheit von Zwang definieren will wird nicht weit kommen in seinem Freiheitsstreben. Freiheit ist immer definiert durch die Grenzen der Freiheit des anderen, mich in meiner Freiheit zu beschneiden. Diese Grenzen immer wieder neu zu justieren und auszubalancieren ist die Aufgabe des Rechts. Nicht umsonst ist die Legislative die erste Gewalt in einem demokratischen Rechtsstaat. Das Setzen von Recht ist keine technische, sondern die politischste Angelegenheit überhaupt, bei der die Verantwortung für die Gesamtheit mit den Bedürfnissen des Einzelnen in Einklang zu bringen ist.Erst die Rechtsetzung ermöglicht damit Freiheit, in dem sie die Grenzen der Freiheit gestaltet. Freiheit als politisches Programm läuft ins Leere, wenn es nicht durch konkretes Recht umsetzbar wird. Das gilt unabhängig davon, ob es um die klassischen Freiheitsrechte im Verhältnis Bürger zu Staat geht ( Grundrechte), um den Schutz des Friedfertigen vor dem Gewalttätigen (Strafrecht) des schwächeren Vertragspartner vor dem stärkeren (Verbraucherschutz) oder dem Schutz künftiger Generationen vor der Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch die heutige Generation.

Die Kernaufgabe des Parlaments in der Demokratie ist es nicht allgemeine gesellschaftliche oder philosophische Debatten zu führen. Hierzu sind andere Teile der Zivilgesellschaft (einschließlich der Parteien) berufen. Das Parlament aber muß sich seiner Bedeutung und Verantwortung als Rechtssetzungsorgan bewußt sein, damit Freiheit durch Recht erst möglich wird. Weil wir in Deutschland heutzutage Gefahr laufen Frieden und Freiheit als selbstverständlich voraus zu setzen, neigen wir auch dazu das Recht zu unterschätzen. Ein Blick über den Tellerrand macht uns schnell deutlich: Gesetzlosigkeit ist der größte Feind der Freiheit und damit auch des Friedens.Nicht umsonst ringen die Völker auf ihrem Weg zu Frieden und Freiheit oft als erstes um die justizielle Aufarbeitung von Kriegsverbrechen und dann das Abfassen einer Verfassung.

Und so wie der Nationalstaat durch seine Rechtssetzung den inneren Frieden gewährleisten muß, so wird auch der Frieden zwischen den Völkern und Nationen nur dann gelingen, wenn wir uns darauf einigen unsere Freiheit nicht länger auf Kosten der anderen auszuleben. Schon der Gründung der Vereinten Nationen lag die Erkenntnis zur Grunde: der Weg zum Frieden führt zwangsläufig über die Verrechtlichung der internationalen Beziehungen.

Deshalb gilt international wie national: Wer Frieden und Freiheit stärken will muss das Recht ins Zentrum seines politischen Handelns stellen.

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