Menü
GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG
Zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur anlasslosen Vorratsdatenspeicherung erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Wir begrüßen das heutige Urteil ausdrücklich. Erneut hat ein höchstes Gericht eine wegweisende Entscheidung zur grundsätzlichen Unvereinbarkeit der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung mit Grundrechten gefällt. Wir fordern die Große Koalition auf, von der Datenspeicherung ein für allemal Abstand zu nehmen und die entsprechende Gesetzesgrundlage zurückzunehmen. Mehr »
GEMEINSAME PRESSEERKLÄRUNG der Abgeordneten Frank Heinrich (CDU), Kerstin Tack (SPD), Sevim Dagdelen (DIE LINKE) und Katja Keul (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) als Mitglieder des Kuratoriums von „Freiheit für die Westsahara e.V.“
„Wir begrüßen, dass der EuGH nochmals klargestellt hat, dass die Westsahara nicht zum Hoheitsgebiet des Königreichs Marokko gehört und damit das Handelsabkommen mit der Europäischen Union (EU) auf dieses Territorium keine Anwendung finden kann und darf. Leider müssen wir aber feststellen, dass das Königreich Marokko das Gebiet der Westsahara so behandelt, als gehöre es zu seinem Hoheitsgebiet und daher faktisch auch das Handelsabkommen auf dieses Gebiet anwendet." Mehr »
Lesen Sie den Beitrag "Grüne fürchten das Ende des deutschen Asylrechts", erschienen auf sueddeutsche.de am 18.12.2016, hier >>>
Lesen Sie meinen Beitrag im Hauptstadt Insider zum Thema gewalttätige Reichsbürger im Internet hier >>>
Das Verfassungsgericht hat der Bundesregierung mit seinem heutigen Urteil erhebliche Versäumnisse im Zusammenhang mit ihrer Atompolitik ins Stammbuch geschrieben. Anders als 2002, als der grüne Umweltminister einen rechtssicheren Atomausstieg verhandelt und abgeschlossen hatte muss die Bundesregierung Ihre hektische Kehrtwende von 2011 noch nacharbeiten, um weitere finanzielle Lasten für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Dabei hat das Verfassungsgericht aber eins klar gemacht: der Ausstieg aus der Kernenergie durch eine Entscheidung des Gesetzgebers ist keine Enteignung, sondern eine zulässige Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art 14 Grundgesetz. Bei allen Fehlern, die der Kanzlerin dabei unterlaufen sind kann und darf dieser Konsens nie wieder in Frage gestellt werden.
Lesen Sie hier die Pressemitteilung des Bundesverpassungsgerichts zum Urteil
Lesen Sie den Beitrag "Innere Sicherheit - Maas macht mobil", erschienen am 29.11.2016 auf stuttgarter-zeitung.de hier >>>
Lesen Sie den Beitrag "Maas laviert bei Kinderehen" in NWZ online, erschienen am 01.11.2016, hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in der Saarbrücker Zeitung am 6.9.2016 zum Thema Kinderehen hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in Legal Tribune Online am 27.10.2016 "beA - Was die Bundesregierung nicht weiß" hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in ZEIT ONLINE am 25.10.2016 "Grüne bringen Gesetzentwurf zu weitergehender Entschädigung Homosexueller ein" hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in "Das Parlament" am 24.10.2016 zum neuen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Stalking hier >>> Unheimliche Schatten - Das Anti-Stalking-Gesetz wird neu gefasst, weil es sich in der Praxis nicht bewährt hat
Wir befürworten einen Gesetzentwurf der künftig Gruppenklagen ermöglichen soll, bei denen etwa Verbraucherverbände stellvertretend für mehrere Kunden Schadenersatzansprüche gegen Unternehmen geltend machen können. Im Zuge der VW-Abgasaffäre müssen die Klagerechte von Verbrauchern gegenüber Unternehmen gestärkt werden.
Handelsblatt am 21.10.2016: VW-Skandal: Politiker trommeln für Recht auf Sammelklagen
all-in.de am 21.10.2016: SPD- und Grünen-Politiker für Einführung der Musterfeststellungsklage
FAZ am 22.10.2016: Unionsfraktion stellt sich gegen die "Sammelklage"
Lesen Sie den Beitrag auf beck.de am 18.10.2016 zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach hier >>>
Lesen Sie den Bericht zum besonderen elektronischen Anwaltspostfach in der Legal Tribune Online am 14.10.2016 hier >>>
Am 18. Oktober planen Grüne, SPD und LINKE einen „Trialog für eine progressive Politik“ in Berlin. Es soll ein Gedankenaustausch zu einer möglichen Zusammenarbeit der Parteien nach der Bundestagswahl 2017 geben.
Lesen Sie den Bericht in der taz vom 28.09.2016 hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in BR.de am 27.9.2016 zum Thema "Eingesperrte Heimkinder- Grüne wollen Richtervorbehalt durchsetzen" hier >>>
Lesen Sie den Beitrag hier: Fast 1.500 Kinderehen in Deutschland
Heute habe ich mit meiner Fraktion die "Grüne Erklärung für Europa" verabschiedet. Die Erklärung können Sie hier lesen >>>
Lesen Sie den Bericht über "Heiko Maas: Nach außen verbindlich, nach innen mit harter Hand" , erschienen in der Zeitung 'Die Welt' am 4.9.2016 hier >>>
Lesen Sie den Artikel in "Die Welt" am 4.9.2016 zum Thema Grüne werfen Justizminister Maas Hyperaktivität vor hier >>>
Lesen Sie den Beitrag auf tagesschau.de am 31.08.2016 zum Gesetzentwurf des Bundeskabinetts zu "Kuckuckskindern" mit meiner Kritik dazu hier >>>
Einen Beitrag in der NOZ zum Osnabrücker Kritik an bürokratischer Bundesregierung können Sie hier lesen.
Lesen Sie den Beitrag zum Thema Zehn Jahre Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG), der am 18.8.2016 im Deutschlandfunk erschienen ist, hier
Lesen Sie den Beitrag zu Fahrverboten in der Welt am 18.08.2016 hier
Lesen Sie den Beitrag in der Saarbrücker Zeitung am 16.08.2016: Merkel befürwortet Fahrverbot für Straftäter
Lesen Sie den Beitrag in der Zeit am 16.08.2016: "Schön, dass die SPD mal wieder in den Koalitionsvertrag geschaut hat"
Lesen Sie den Beitrag bei SWR info am 09.08.2016 hier: Fahrverbot als Allzweckwaffe
Lesen Sie den Bericht im Focus am 08.08.2016 hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in der taz vom 08.08.2016 zum Thema Entschädigung für die nach Paragraph 175 Verurteilte hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zur Ankündigung von Justizminister Maas, Straftäter durch Fahrverbot zu sanktionieren:
Diese Pläne von Minister Maas sind nicht nur ungerecht, sondern auch verfassungsrechtlich bedenklich. Anders als die Geldstrafe, deren Höhe sich an dem Einkommen des Verurteilten orientiert, kann das Fahrverbot nicht individuell schuldangemessen ausgestaltet werden. Was für einen Lehrling oder Familienvater auf dem Lande existenzbedrohlich wirken kann, belastet einen Bewohner einer mit öffentlichen Verkehrsmitteln versorgten Metropolregion wenig. Wer hingegen keine Fahrerlaubnis hat, wird dadurch auch keine Freiheitsstrafe abwenden können und somit möglicherweise noch benachteiligt. Dieselbe Strafe würde zu einer faktischen Ungleichbehandlung führen. Für den Täter ist es auch wenig verständlich, warum ihm bei einer Tat, die nicht im Zusammenhang mit dem Führen eines KfZ steht, das Führen eines Fahrzeugs verboten wird.
Lesen Sie den Beitrag in der Süddeutschen Zeitung am 08.08.2016 zum Thema Entschädigung verurtilter Homosexueller hier >>>
Lesen Sie den Beitrag in der Deutschen Welle am 08.08.2016 zum Thema Entschädigung für in Nachkriegszeit bestrafte Homosexuelle hier >>>
Lesen Sie den Bericht im Handelsblatt vom 19.07.2016 mit meiner Position zum gesetzgeberischen handeln bezüglich autonom fahrender Autos hier >>>
Bundesjustizminister Maas hat Vorschläge für einen angeblich besseren Schutz für die Opfer von Stalking vorgelegt. In der Presse wurden aber auch die von mir vorgebrachten Kritikpunkte aufgenommen:
bild.de am 12.07.2016: So sollen Stalking-Opfer besser geschützt werden
Welt am 13.07.2016: Stalking-Opfer sollen besser geschützt werden
Zeit am 13.07.2016: Würgemale am Hals, aber keine Zeugen
Deutschlandfunk am 13.07.2016: Stalking soll leichter bestraft werden können
Lesen Sie im Folgenden die Artikel zum Beschluss des Deutschen Bundestages am 07.07.2016, mit dem endlich "Nein heißt Nein" als lange von Frauenorganisationen und uns geforderter Grundsatz im Sexualstrafrecht aufgenommen wurde:
Stern am 7.7.2016: ""Nein heißt Nein" ist jetzt Gesetz, aber..."
Süddeutsche Zeitung am 7.7.2016: "Grapschen ist jetzt strafbar"
Die Zeit am 7.7.2016: "Nein heißt jetzt wirklich Nein"
Die Welt am 7.7.2016: "Breite Zustimmung im Bundestag für "Nein heißt Nein""
Spiegel Online am 7.7.2016: "Vier Erkenntnisse zum neuen Sexualstrafrecht"
Süddeutsche Zeitung am 7.7.2016: "Sexuelle Belästigung wird strafbar"
Tagesschau am 7.7.2016: TV-Bericht über die Debatte zum Sexualstrafrecht / Tagesschau.de
PRESSEMITTEILUNG zur Einigung der Koalitionsfraktionen über die Verschärfung des Sexualstrafrechts:
Die Umsetzung der Nein-heißt-Nein-Lösung ist überfällig.
Bereits vor einem Jahr haben wir einen Gesetzentwurf im Bundestag eingebracht, nach dem der erkennbare entgegenstehe Wille des Opfers als entscheidendes Kriterium für die Strafbarkeit ausreicht. Die Schutzlücken, die unser deutsches Strafrecht in diesem Bereich aufweist, sind nicht länger hinnehmbar und verstoßen gegen internationales Recht. In der Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestages vor einigen Wochen waren sich die Expertinnen und Experten ebenfalls weitgehend einig, dass es dringend eines Straftatbestandes im Sexualstrafrecht bedarf, der keine Gewalt oder Nötigung des Täters gegenüber dem Opfer erfordert. Mehr »
Der vom Justizminister Maas vorgelegte Gesetzentwurf zum Sexualstrafrecht geht nicht weit genug. Lesen Sie den Beitrag zur 1. Lesung im Bundestag in Der Westen am 28.04.2016 hier >>>
Der Gesetzentwurf zur Novellierung des Sexualstrafrechts wurde heute in der 1. Lesung im Bundestag debattiert. Lesen Sie den Bericht in der Berliner Zeitung am 28.04.2016 hier >>>
Lesen Sie den Bericht zum neuen Stalking-Gesetzentwurf in der Augsburger Allgemeine am 28.04.2016 hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zur morgigen Sitzung des UN-Sicherheitsrates :
Der UN- Sicherheitsrat ist aufgefordert, sich weiterhin für ein Referendum in der Westsahara auszusprechen und entsprechend das Mandat der MINUROS dort zu verlängern. Wir erwarten von der Bundesregierung, dass sie sich entsprechend bei ihren strategischen Partnern, die Mitglieder im UN-Sicherheitsrat sind, einsetzt. Der Sicherheitsrat darf sich nicht von den Drohgesten Marokkos beeindrucken lassen, die im März die Ausweisung des größten Teils des zivilen Personals der UN-Mission erzwungen hatten.
Ebenso wenig sind die Drohungen der Frente Polisario hilfreich, den bewaffneten Kampf wieder aufnehmen zu wollen, wenn der UN-Sicherheitsrat vom Ziel eines Referendums abrücken sollte. Diese Drohung macht aber deutlich, wie angespannt die Situation ist. Die internationale Gemeinschaft muss sich daher mehr denn je, um eine friedliche Lösung des Konflikts bemühen und entsprechend auf Marokko einwirken.
Statt Marokko einen Persilschein auszufüllen, muss sich die Bundesregierung für demokratische und rechtsstaatliche Reformen in dem Land und die Lösung des Westsaharakonflikts einsetzen. Die Anhörung am Montag zu dem Plan der Bundesregierung, auch Marokko zu einem sicheren Herkunftsland zu erklären, hat die großen menschenrechtlichen Defizite in Marokko deutlich gemacht. Amnesty International hat klar dargestellt, dass vor allem den Vertretern der Saharauis Repressalien bis zu Gefängnis und Folter drohen, wenn sie sich für die Unabhängigkeit der Westsahara aussprechen. Daher fordern wir in unserem Antrag, dass MINURSO künftig die Menschenrechtslage in der Westsahara beobachten soll.
Lesen Sie unseren Antrag hier >>>
Lesen Sie den Beitrag zum Abstammungsrecht in der Welt am 20.04.2016, wo ich mich für die Stärkung der Auskunftsaussprüche des Kindes ausspreche, hier >>>
Lesen Sie den Bericht im Stern am 19.04.2016 zum Thema Abstammungsrecht hier >>>
PRESSEMITTEILUNG anlässlich des Jahrestages des herbeigeführten Absturzes des Germanwings Fluges 9525 am 24.3.2015:
Unsere Gedanken sind auch bei den Angehörigen der Opfer der Germanwings Katastrophe. Die Bilder von dem Treffen der Hinterbliebenen mit Vertretern der französischen Ermittlungsbehörden in Bonn Anfang März haben den andauernden Schmerz der Angehörigen verdeutlicht. Wir trauern mit ihnen.
Im Gegensatz zu vielen anderen Rechtsordnungen kennt das deutsche Recht weiterhin kein Schmerzensgeld für den Trauerschaden von Angehörigen. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf angekündigt, streitet sich aber intern über Detailfragen. Im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages verhindert die Große Koalition seit Monaten eine Anhörung zu unserem Antrag. Mehr »
Lesen Sie den Bericht von zeit.de vom 21.03.2016 über die Situation in der Westsahara und unsere Kleine Anfrage zur Menschenrechtssituation in dem Gebiet hier >>>
Lesen Sie hier den Bericht vom Deutschlandfunk vom 17.03.2016 mit meiner Forderung, einen Schmerzensgeldanspruch für Angehörige einzuführen, hier >>>
Nach Monaten der Ankündigungen hat die Bundesregierung einen Entwurf für ein neues Sexualstrafrecht vorgelegt. Ich habe diesen Entwurf kritisiert, da er weiterhin nicht den Grundsatz "Nein heißt Nein" umsetzt. Wir haben schon vor längerer Zeit einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorgelegt.
Lesen Sie den Bericht in der Welt vom 16.03.2016 hier >>>
Lesen Sie den Bericht aus dem Stern vom 16.03.2016 hier >>>
Hören Sie den Beitrag des NDR vom 12.03.2016 aus der Sendung "Streitkräfte und Strategien" mit meinen Anmerkungen zur Rüstungsexportpolitik der Bundesregierung hier (ab Minute 12:43)
Lesen Sie den Bericht der Deutschen Welle vom 09.03.2016 zum Thema "Wenn deutsche Waffen in falsche Hände geraten" hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zur Bundesratsinitiative der Länder Hamburg, Niedersachen und Rheinland-Pfalz für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts :
Wir begrüßen, dass der Bundesrat heute über die Initiative aus den drei Bundesländern für eine weitergehende Reform des Sexualstrafrechts debattiert. Schutzlücken im Sexualstrafrecht sollen geschlossen und im Sinne der EU-Istanbul-Konvention künftig jede vorsätzliche nicht einvernehmliche sexuelle Handlung unter Strafe gestellt werden. Dies ist der richtige Weg, um das Rechtsgut der sexuellen Selbstbestimmung ausnahmslos zu schützen.
PRESSEMITTEILUNG zum Kabinettsbeschluss zur Änderung des Sexualstrafrechts e:
Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf ist halbherzig. Deren Entwurf zielt noch immer darauf, ob und warum das Opfer keinen Widerstand geleistet hat. Auf den Widerstand darf es aber gerade nicht mehr ankommen. Ein „Nein“ des Opfers muss zur Begründung eines Sexualdelikts ausreichen.
Bundesjustizminister Maas traut sich mit seinem Vorschlag nicht an den Kerntatbestand des sexuellen Missbrauchs (Paragraf 177 Strafgesetzbuch) heran. Er schlägt eine Einzelfalllösung vor, die weder umfassenden Opferschutz gewährleistet, noch den internationalen Vorgaben der Istanbul-Konvention genügt. Mehr »
PRESSEMITTEILUNG zum grünen Antrag „Elternschaftsvereinbarung bei Samenspende und das Recht auf Kenntnis eigener Abstammung“:
Deutschland braucht eine Reform des Abstammungsrechts im Hinblick auf die Samenspende. Obwohl seit Jahren dazu mehrere Gerichtsentscheidungen gefallen sind, hat die Bundesregierung bisher keinen Vorschlag vorgelegt. Die grüne Bundestagsfraktion bringt deshalb einen eigenen Antrag ein.
Erstens fordern wir ein klares Verfahren, wonach die mithilfe einer Samenspende gezeugten Menschen Kenntnis über die eigene Abstammung erlangen können. Obwohl seit 1970 geschätzt mehrere 10.000 Kinder durch Samenspenden gezeugt wurden, wurde hierbei jedoch dem Wohl der Beteiligten zu wenig Beachtung geschenkt.
Zweitens soll der Gesetzgeber im Falle der Samenspende Rechtssicherheit für alle Beteiligten schaffen: Das Kind soll von Geburt an zwei Elternteile haben, den Wunscheltern muss ihre Elternposition garantiert und der Samenspender von Erbansprüchen und Unterhaltszahlungen befreit werden.
Das alles bietet unser Vorschlag für eine Elternschaftsvereinbarung zusammen mit einer klaren Regelung für sogenannte Spenderkinder, nach der sie mithilfe eines elektronischen Melde- und Auskunftssystems die Identität ihres leiblichen Vaters erfahren können.
Von der Elternschaftsvereinbarung werden in erster Linie diejenigen Paare Gebrauch machen, die ein Kind mithilfe einer sogenannten nicht vertraulichen Samenspende (vermittelt durch eine Samenbank) bekommen möchten. Die neue rechtliche Möglichkeit wird darüber hinaus auch denjenigen Paaren zugutekommen, die den Samenspender kennen und die Rechtsverhältnisse zwischen biologischen Eltern und Wunscheltern von vorneherein verbindlich klären möchten. Dies betrifft beispielsweise einen Teil der sogenannten Regenbogenfamilien.
Lesen Sie unseren Antrag hier >>>
Lesen Sie den Bericht aus dem Stern vom 19.02.2016 mit meiner Kritik an den drastisch gestiegenen deutschen Rüstungsexporten hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zu den heute vorgestellten vorläufigen Zahlen zu den Rüstungsexporten 2015:
Ein neuer Rekordwert in Zeiten von Krisen und Kriegen ist ein düsterer Tiefpunkt der deutschen Rüstungsexportpolitik. Bei Sigmar Gabriel klafft zwischen Wirklichkeit und Anspruch eine hässliche Lücke der Verantwortungslosigkeit. Seit Amtsantritt beteuert der Wirtschaftsminister gebetsmühlenartig, dass er als Sozialdemokrat für eine strenge Rüstungspolitik stehe. Sigmar Gabriel steht mittlerweile für große Worte und nichts dahinter. Statt hohler Phrasen erwarten wir von Sigmar Gabriel einen radikalen Kurswechsel in der Rüstungsexportpolitik. Mehr »
Lesen Sie den Artikel aus der Rheinischen Post vom 18.02.2016 mit meiner Kritik am vorliegenden Gesetzesentwurf hier >>>
Lesen Sie den Bericht aus dem Tagesspiegel vom 15.02.2016 über die von uns Grünen geteilte Meinung von Bundestagspräsident Lammert, weniger Interessensvertreter*innen Hausausweise für den Bundestag auszustellen, hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zur Blockade des Gesetzes zur Rückgabe von abhandengekommenem Kulturgut durch Kanzleramt und Finanzministerium:
Der koalitionsinterne Streit um die rechtliche Regelung im Umgang mit Raubkunst unterstreicht das desaströse Bild, das die Große Koalition seit Jahren bei diesem Thema bietet. Schon im Oktober 2015 hatte eine Expertenanhörung im Deutschen Bundestag deutlich gemacht, dass neben einer deutlichen finanziellen, personellen und institutionellen Stärkung der Provenienzforschung auch neue gesetzliche Regelungen notwendig sind, um den Handel mit Raubkunst zu erschweren und ihre Rückführung an die legitimen Eigentümer zu erleichtern. Wir haben bereits vor einem Jahr einen Antrag in den Bundestag eingereicht, durch den es deutlich erschwert würde, Eigentum an Raubkunst zu erwerben. Außerdem wären Auktionshäuser gezwungen, mehr Verantwortung für die Herkunft der von ihnen für zum Teil hohe Summen veräußerten Kunstwerke zu übernehmen. Mehr »
Lesen Sie den Artikel auf Finanzen.de am 11.02.2016 über meine Position zu den neuen gesetzlichen Regelungen zur Sterbehilfe hier >>>
Lesen Sie den Bericht in der Neuen Osnabrücker Zeitung am 08.02.2016 über meine Teilnehme an einer völkerrechtlichen Podiumsdiskussion hier >>>
Lesen Sie den Bericht aus Neues Deutschland vom 15.01.2016 mit meinen Forderungen an ein Rüstungsexportgesetz, wie es Wirtschaftsminister Gabriel von uns Grünen aufgenommen hat, hier >>>
Lesen Sie den Artikel der Deutschen Welle am 15.01.2016 mit den grüenen Anforderungen an ein Rüstungsexportgesetz hier >>>
PRESSEMITTEILUNG zu den Ankündigungen von Sigmar Gabriel, die Einführung eines Rüstungsexportgesetzes zu prüfen:
Endlich schließt sich der Wirtschaftsminister unserer Idee an, ein verbindliches Rüstungsexportgesetz in Angriff zu nehmen. Hartnäckigkeit hat sich gegen Zaudern durchgesetzt. Angesichts der zahlreichen Verfehlungen der Rüstungsexportpolitik der vergangenen Jahre musste Sigmar Gabriel jetzt eingestehen, dass Richtlinien alleine nicht ausreichen. Es muss ein strikter rechtlicher Rahmen geschaffen werden. Mehr »
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]