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Keul ruft zum Protest gegen Neonazis auf

Und weiter: „Ich fühle mit den Bürgerinnen und Bürgern Bad Nenndorfs, deren schöner Ort alljährlich als Schauplatz des größten Neonazi-Aufmarsches in ganz Norddeutschland missbraucht wird.“

Gemeinsam mit den örtlichen grünen Abgeordneten-Kollegen im Niedersächsischen Landtag, Ursula Helmhold aus Rinteln und Helge Limburg aus Nienburg, unterstützt Keul die Resolution des Samtgemeinderats Bad Nenndorf und den Aufruf der Initiative „Bad Nenndorf ist bunt“ zur friedlichen Gegenwehr gegen das bundesweit beworbene braune Spektakel am 14. August.

Das Motto der diesjährigen Kundgebung gegen den Nazi-Aufmarsch lautet „Zukunft braucht Erinnerung“. Dies will die grüne Bundestagsabgeordnete für interessierte Bürgerinnen und Bürger hautnah erfahrbar machen. Am Samstag, 7. August, lädt Keul um 14 Uhr zur geführten Besichtigung der Pulverfabrik in Liebenau ein. Dort wurden während der NS-Diktatur in riesigen Produktionsanlagen Kriegsgefangene, Fremd- und Zwangsarbeiter zur Herstellung von Munitions-Grundstoffen unter unmenschlichsten Bedingungen gezwungen. Etwa 2000 Menschen kamen dabei um.

Kontakt: Interessierte werden wegen einer begrenzt möglichen Teilnehmerzahl um Anmeldung bei Keuls Wahlkreisbüro gebeten: Telefon (0 50 21) 9 22 92 55, E-Mail-Adresse: katja.keul@remove-this.wk.bundestag.de.

*) Inzwischen hatte das Verwaltungsgericht Hannover den Nazi-Aufmarsch genehmigt, die Gegendemonstration blieb untersagt. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg genehmigte am späten Abend des 13.8. dann doch eine Kundgebung gegen den Heuchlermarsch. Allerdings war diese Genehmigung auf die Zeit von 9:00 bis 11:00 Uhr begrenzt und überlagerte sich mit dem ökumenischen Gottesdienst.In der Nacht legte der Landkreis Schaumburg dann einen Ort weit ab vom Wincklerbad fest.

**) Der VFL Bad Nenndorf hatte sein geplantes Sportfest abgesagt. Die SportlerInnen beteiligten sich sehr aktiv an den Protesten.


Nazis dürfen marschieren (Schaumburger Nachrichten vom 12.08.2010)

Pressemitteilung  über die Gerichtsurteile zum Demonstrationsverbot


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