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Erklärung zu den Suedlink-Trassenplänen von Tennet

Am 12. Januar habe ich im Bundestag an einer Gesprächsrunde zum Thema Südlink mit den Unterzeichnern der „Hamelner Erklärung“ vom 12. Dezember teilgenommen.

Die Vertreter der Landkreise haben dargelegt, dass von der Notwendigkeit des Netzausbaus grundsätzlich überzeugt sind und dass sie auch bereit sind gegebenenfalls eine Trasse durch ihre Gebietskörperschaften gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu vertreten, wenn nachvollziehbar und transparent begründet werden kann, dass genau diese Trasse tatsächlich die am besten geeignetste ist.

Das bisherige sogenannte freiwillige Beteiligungsverfahren durch den Netzbetreiber Tennet erfülle diese Voraussetzungen leider nicht.

So seien monatelang völlig andere Trassen im Gespräch gewesen und erst unmittelbar vor Einreichung des Genehmigungsantrages bei der Bundesnetzagentur habe man sich überraschenderweise aus nicht nachvollziehbaren Gründen auf die derzeitige Planung der Südlink Trasse festgelegt.

Vor diesem Hintergrund haben die Landkreisvertreter gemeinsam den Antrag an die Bundesnetzagentur gestellt, den Antrag von Tennet wegen Unvollständigkeit zurück zu weisen.

Desweitern wurden wir als Gesetzgeber aufgefordert folgende Gesetzesänderungen auf den Weg zu bringen:

  • Änderung des § 2 Abs.4 EnLAG, damit auch jenseits der dort genannten Pilotstrecken Erdverkabelung geprüft und ermöglicht werden kann;
  • Änderung der §§ 5, 18 NABEG, damit auch Umspannanlagen und Konverter als Teil des Trassenkorridors gelten und in die Planfeststellung integriert werden müssen;
  • Änderung des § 15 NABEG,  damit die Ziele der Landesraumordnung verbindlich zu beachten sind
  • und die Einführung einer Klagemöglichkeit für betroffene Gebietskörperschaften und Umweltvereinigungen gegen die Bundesfachplanung.

Der geltend gemachte Gesetzgebungsbedarf ist aus meiner Sicht begründet dargelegt.

Die Benennung ausschließlicher Pilotstrecken für Erdverkabelung im Bundesgesetz ist nicht sinnvoll.  Aufgabe des Bundesgesetzgebers kann es allenfalls sein,  die Kriterien für eine Streckenauswahl festzulegen, nicht aber die Vorwegnahmen jedes Beurteilungs- bzw. Ermessenspielraums bei der Einzelfallentscheidung.

Die Forderung nach Rechtsschutzmöglichkeiten in einem früheren Planungsstadium ist auch aus grüner Sicht eher geeignet das Gesamtverfahren zu beschleunigen als nach bisheriger Rechtslage, bei der erst am Ende des Verfahrens eine gerichtliche Überprüfung möglich ist und dann ggf. das gesamte Verfahren von vorne aufgerollt werden muss. (Lesen Sie hierzu den Beschluss der grünen Bundestagsfraktion)

Im Gespräch mit den Kollegen aus den Mehrheitsfraktionen habe ich eine zügige Umsetzung der Gesetzesänderungen angeraten.  Ob diese noch auf das laufende Verfahren Anwendung finden können ist derzeit unklar und dürfte u.a. davon abhängen, ob der bei der Netzagentur eingereichte Antrag angenommen oder wegen Unvollständigkeit zurück gewiesen wird.

Für uns Grüne ist jedenfalls eines klar:

Im Rahmen der Energiewende müssen die Stromnetze um- und ausgebaut werden.  Der Netzausbau ist das Rückgrat der Energiewende. Wir wollen ihn bürgerinnenfreundlich und am tatsächlichen Bedarf orientiert verwirklichen.  Die Energiewende darf nicht aufgrund von fehlender Infrastruktur ausgebremst werden. Bürgerinnen sollen an der Energiewende partizipieren und bei den Planungen nicht überfahren werden.

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