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Nutzungspflicht verschieben: Nutzerakzeptanz bei Anwaltspostfach zu gering

Die Bundesregierung beurteilt die Nutzerakzeptanz des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs (beA) als hoch ein, dabei ist nicht einmal 80 Prozent der Erstregistrierungsquote erreicht worden. Das ist keine Erfolgsmeldung. Vielmehr ist eine Verschiebung der Nutzerpflicht notwendig. Mehr dazu können Sie >>> hier lesen

23.11.20 –

Kategorie

Aktuell | Presse / Nachrichten 2020 | Recht und Justiz

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