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PRESSEMITTEILUNG Zur Diskussion über Hilfen für Opfer und Hinterbliebene des Terroranschlags vom Berliner Breitscheidplatz erklärt Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin und Sprecherin für Rechtspolitik:
Ich begrüße es ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung im Falle der Opfer des Breitscheidplatzes auf die Anwendung einer Härtefallregelung verständigt hat, um eine Entschädigung über das Opferschutzgesetz zu ermöglichen. Fakt bleibt aber, dass dieses Gesetz weiterhin eine unangemessene Anwendungslücke enthält immer dann, wenn jemand vorsätzlich mittels eines Pkw zu Schaden kommt. Diese Lücke muss durch die Streichung der Ausnahmevorschrift geschlossen werden. Dazu wird die grüne Fraktion in der kommenden Woche einen Gesetzesentwurf vorlegen. Darüber hinaus gibt es nach wie vor nach deutscher Rechtslage generell kein Schmerzensgeld für trauernde Angehörige. Die entsprechende Initiative der Grünen Fraktion wurde erst über ein Jahr blockiert und dann im Dezember vergangenen Jahres abgelehnt. Die Koalition könnte damit nun endlich einmal tatsächlich wirksame und sinnvolle Gesetzesänderungen vornehmen.
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