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PRESSEMITTEILUNG Zum heutigen Kabinettbeschluss in Sachen Hinterbliebenengeld erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:
Es ist lobenswert, dass Bundesjustizminister Heiko Maas endlich den lang erwarteten Gesetzentwurf zum Hinterbliebenengeld vorgelegt hat. Dieser wurde bereits im Koalitionsvertrag 2013 angekündigt – und immer wieder aufgeschoben.
Wir haben bereits im Sommer 2015 einen entsprechenden Gesetzentwurf zum Angehörigenschmerzensgeld vorgelegt, der von den Koalitionsparteien im Dezember 2016 abgelehnt wurde.
Darüber hinaus sind aber noch Änderungen des Opferentschädigungsgesetz (OEG) notwendig um einen umfassenden Schutz zu gewähren.
Nach der jetzigen Gesetzeslage stehen Opfer von Straftaten, die vorsätzlich mittels eines KfZs begangen wurden, schutzlos da.
Wir haben dazu ebenfalls bereits einen Gesetzentwurf eingebracht. Auch die Überarbeitung des Opferschutzgesetzes wurde im Koalitionsvertrag angekündigt, ohne dass bis heute dazu etwas vorgelegt worden ist.
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