Menü
07.10.20 –
Änderungen am Aktienrecht erscheinen mir durchaus praktikabel, um auch Vorständen aus börsennotierten Unternehmen eine Familienauszeit zu ermöglichen. Dieser Schritt ist überfällig. Es ermöglicht Frauen wie Männern in Führungspositionen mehr Flexibilität in Hinblick auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Auch rechtlich gibt es keinen Hinderungsgrund, warum sich jemand aus dem Vorstand nicht für einen begrenzten Zeitraum vertreten lassen sollte.
Hintergrund: Die Bundesjustizministerin Christine Lambrecht erwägt Änderungen am Aktienrecht, um Familienauszeiten für Vorstände börsennotierter Unternehmen zu ermöglichen.
Kategorie
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]
Zur Europawahl 2024 machen wir klar: Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern [...]
Dagegen zu sein ist einfach. Wir machen es uns nicht einfach. Wir schützen unseren Frieden, erneuern unseren Wohlstand und verteidigen unsere [...]