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03.05.19 –
PRESSEMITTEILUNG: Die FDP enttäuscht bei §219a
Das erforderliche Quorum von 25 Prozent wäre ohne die FDP für eine Normenkontrollklage gegen §219a nicht mehr gegeben. Wir würden es sehr bedauern, wenn die verfassungsrechtlichen Fragen unbeantwortet blieben. Das Strafrecht muss als schärfster Eingriff des Staates in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger die ultima Ratio, also das letzte Mittel des Gesetzgebers, sein.
Wir hätten uns gewünscht, dass das Verfassungsgericht die Gelegenheit bekommt, zu prüfen, ob die Strafbarkeit von Ärztinnen und Ärzten für eine sachliche Information, die der Staat selber zur Verfügung stellen will, diesen Ansprüchen genügt.
Dass ausgerechnet die Liberalen sich mit dieser Strafnorm nun doch abfinden wollen, ist aus unserer Sicht nicht nachvollziehbar. Wenn es der FDP wirklich um Rechtssicherheit für Medizinerinnen und Medizinern und um die Informationsfreiheit für Frauen geht, sollte sie nochmal eingehend prüfen, ob das ihr letztes Wort ist.
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