Diese Website ist veraltet. Bitte besuchen Sie katja-keul.de

Libyen

Infektionsschutzgesetz

PRESSEMITTEILUNG Zur Heutigen Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen: Besser spät als gar nicht! Mit der heutigen Gesetzesänderung entstehen, entgegen vieler Befürchtungen, keine neue Pflichten zum Tragen von Masken, Abstandsgebote, Ausgangsbeschränkungen oder Ähnliches. Es wird vielmehr endlich eine verfassungsmäßig erforderliche Rechtsgrundlage für die Verordnungen der Landesregierungen geschaffen. Sollten Menschen aus meiner Region mich trotz berechtigten Fragen derzeit nicht erreichen und keine Antwort bekommen, so bedaure ich das sehr – die aktuellen Kampagnen gegen das Gesetz haben unsere Server und das Kommunikationssystem völlig überlastet, so dass auch die MitarbeiterInnen nicht mehr in der Lage sind, die Anfragen zu filtern.

18.11.20 –

PRESSEMITTEILUNG

Zur Heutigen Abstimmung zum Infektionsschutzgesetz erklärt Katja Keul, rechtspolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Besser spät als gar nicht!

Mit der heutigen Gesetzesänderung entstehen, entgegen vieler Befürchtungen, keine neue Pflichten zum Tragen von Masken, Abstandsgebote, Ausgangsbeschränkungen oder Ähnliches.

Es wird vielmehr endlich eine verfassungsmäßig erforderliche Rechtsgrundlage für die Verordnungen der Landesregierungen geschaffen.

Es geht weder um ein Ermächtigungsgesetz noch um die Abschaffung der Demokratie, sondern darum, den Anforderungen des Art. 80 Grundgesetz an eine gesetzliche Verordnungsermächtigungen nach zu kommen.

So entspricht es der Gewaltenteilung: Das Parlament, also die Legislative, entscheidet die wesentlichen Dinge selbst und ermächtigt die Exekutive, die Details in einer Verordnungen zu regeln. Der bisherige § 28 InfSG war kurz und knapp und war bei seiner Entstehung für lokale Ereignisse gedacht, aber nicht für umfassende Maßnahmen, wie sie in einer Pandemie notwendig sein können. Mit der Anpassung werden den Länderregierungen jetzt bei dem Erlass von Rechtsverordnungen endlich Leitplanken gesetzt, der Inzidenzwert zur Richtschnur für die Bewertung von Risiken vorgegeben und besonders grundrechtsrelevante Bereiche wie Pflegeeinrichtung, Kunst und Kultur und das Versammlungsrecht dürfen nur noch unter strengeren Voraussetzungen eingeschränkt werden.

Die Verordnungen sind künftig von Gesetzes wegen zu begründen und zu befristen. All dies hätte die Bundesregierung im Sommer längst auf den Weg bringen können. Dann wäre auch Zeit gewesen für ein übliches Gesetzgebungsverfahren und die notwendige Kommunikation, um gezielten Desinformationskampagnen etwas entgegen zu setzen.

Die große Verunsicherung in der Bevölkerung hat die Bundesregierung jetzt selbst zu verantworten.

Die Eile ist tatsächlich geboten, weil die Gerichte sonst Maßnahmen aufheben müssen, wenn sie keine notwendige rechtliche Gesetzesgrundlage haben und zwar unabhängig davon, ob sie infektionsschutzrechtlich sinnvoll und verhältnismäßig sind.

In den bisherigen Eilverfahren haben die Gerichte bislang die Risiken einer Aufhebung höher bewertet als die Beeinträchtigungen durch die Maßnahmen. Bei den Hauptverfahren allerdings hätten sie den Klagen, die auf eine fehlende Rechtsgrundlage gestützt waren, stattgeben müssen. Im Rahmen der Gewaltenteilung ist es Aufgabe der Gerichte, nach Recht und Gesetz zu entscheiden. Über fehlende Gesetze kann die Justiz sich nicht hinweg setzen.

Wenn jetzt mitten in der zweiten Welle, bei sich füllenden Intensivstationen, die notwendigen Infektionsschutzmaßnahmen aufgehoben werden müssten, wäre das eine Kapitulation des Staates beim Gesundheitsschutz.

Ich habe daher heute aus voller Überzeugung dem Gesetz zugestimmt.

Das Kommunikationsdesaster muss jetzt vor allem die Große Koalition wieder aufräumen!

Sollten Menschen aus meiner Region mich trotz berechtigten Fragen derzeit nicht erreichen und keine Antwort bekommen, so bedaure ich das sehr – die aktuellen Kampagnen gegen das Gesetz haben unsere Server und das Kommunikationssystem völlig überlastet, so dass auch die MitarbeiterInnen nicht mehr in der Lage sind, die Anfragen zu filtern.

Kategorie

Aktuell | Presse / Nachrichten 2020 | Recht und Justiz

Libyen/Mittelmeer: EU-Mission EUNAVFOR MED ("Sophia") und NATO-Operation SEA GUARDIAN im Mittelmeer

Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.

Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch.    Mehr »

Neuer Bundeswehreinsatz in Libyen?

Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.

Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>

Ägypten: Meine Fragen und die Antworten der Bundesregierung

Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?

Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?

Große Bedenken gegen EU-Mission im Mittelmeer

Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.

Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch.  Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.

Lesen Sie den EU-Beschluss hier >>>

Antwort der Bundesregierung auf meine Frage nach der Situation in Libyen

Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.

Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hier >>>

Antwort der Bundesregierung zur deutschen und europäischen Unterstützung der Wahlen in Libyen

Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>

Keine Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen

PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:

Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können.   Mehr »

"Nicht hinnehmen, dass die Regierung die Rechte des Parlaments aushebelt"

Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.

Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.

Lesen Sie hierzu den Bericht des Spiegel

Keine Bewaffnung der Rebellen – Waffenembargo durchsetzen

Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:

Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.

   Mehr »

Libyen

Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage  belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.

   Mehr »

GSP: Abrüstung & Transatlantisches Verhältnis

Weser: Versalzung stoppen!

Protestieren Sie mit einer Postkarte an den Regierungs-präsidenten in Kassel gegen die Genehmigung von mehr Salzlaugeneinleitung in die Weser durch K&S

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>