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08.12.20 –
PRESSEMITTEILUNG
Zur abschließenden Genehmigungsentscheidung des Bundessicherheitsrates über Flugabwehrpanzer an Katar und Südkorea erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
Nachdem Katar im Jahr 2015 bereits 62 Leopard-Kampfpanzer aus Deutschland erhalten hat, folgen nunmehr 15 Gepard-Panzer mit Flugabwehrkanonen. Man fragt sich schon lange, wo der Emir auf seiner kleinen Halbinsel die ganzen Kriegswaffen aus deutscher Produktion unterbringen will.
Unter den 2,5 Millionen Einwohnern Katars sind gerade einmal 300.000 Staatsbürger. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, die in Katar leben, ist ausländisches Dienstpersonal, das in menschenunwürdigen Ausbeutungsverhältnissen in Haushalten und auf Baustellen wohnt und arbeitet. Diese Menschen verfügen teilweise nicht einmal über ihre Pässe und sind ihrer Freiheit beraubt. In dieser absoluten Monarchie ist die Scharia die Grundlage jeder Gesetzgebung. Das kleine Katar mit dem höchsten Pro-Kopf-Einkommen der Welt unterstützt weltweit radikalislamische Gruppe und Terrororganisationen.
Nicht nur die Menschenrechtslage ist katastrophal - die ganze Region ist ein einziges Pulverfass. Das wird auch dadurch nicht besser, dass sich Katar inzwischen wieder an Saudi-Arabien angenähert hat, mit dem es seit Jahren im Konflikt stand. Auch an Saudi-Arabien gibt es schließlich seit Monaten einen berechtigten Waffenlieferstopp. Es ist daher völlig unverantwortlich, wenn die Bundesregierung jetzt die Annäherung zwischen den beiden autokratischen Staaten als Anlass nimmt, Panzer an Katar zu genehmigen.
Es zeigt sich einmal mehr, dass die eigenen Grundsätze der Bundesregierung nicht das Papier wert sind, auf dem sie geschrieben sind. Wenn Kriegswaffenexporte an Drittstaaten tatsächlich restriktiv gehandhabt werden sollen, brauchen wir endlich eine gesetzliche Regelung, deren Einhaltung auch gerichtlich überprüft werden kann.
Kategorie
Aktuell | Presse / Nachrichten 2020 | Rüstungsexportkontrolle
Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.
Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch. Mehr »
Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>
Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.
Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch. Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.
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Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.
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Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>
PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:
Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Mehr »
Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.
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Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.
Mehr »Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.
Mehr »Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
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