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01.07.19 –
PRESSEMITTEILUNG: Die Hardliner auf beiden Seiten reiben sich die Hände. Zum Überschreiten der im Nuklearabkommen mit dem Iran überstiegenen Grenze für angereichertes Uran erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik: Der Iran hat heute erstmals die Obergrenze seiner Uranvorräte überschritten. Dies ist eine weitere bedrohliche Eskalation, die auch eine Folge des Scheiterns der Europäischen Union und der Bundesregierung beim Schutz der eigenen Unternehmen vor den Folgen der Sanktionen der USA ist.
Seit einem Jahr haben die moderaten Kräfte im Iran auf die Einhaltung der europäischen Ankündigungen gewartet. Viel zu spät wurden die Arbeiten an dem Alternativen Zahlungssystem INSTEX begonnen, es ist immer noch nicht funktionsfähig. Inzwischen haben die iranischen Hardliner und Kritiker des Abkommens die Oberhand gewonnen und die Zwischenfälle im Golf von Oman zeigen, dass die Lage zunehmend außer Kontrolle gerät.
Jetzt kommt es darauf an, dass sich die Europäer nicht spalten lassen und weiterhin gemeinsam für eine Eindämmung der Kriegsgefahr eintreten. Die Bundesregierung darf hier kein Zaungast sein, sondern muss ihr gesamtes politisches Gewicht in die Waagschale werfen. Ein Krieg zwischen den USA und dem Iran wäre von keiner Seite zu gewinnen und eine Katastrophe - nicht nur für den Nahen und Mittleren Osten.
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Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.
Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch. Mehr »
Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>
Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.
Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch. Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.
Lesen Sie den EU-Beschluss hier >>>
Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hier >>>
Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>
PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:
Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Mehr »
Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.
Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.
Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.
Mehr »Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.
Mehr »Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]