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22.05.20 –
Zum geplanten Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Open-Skies-Vertrag erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
"Ein Rückzug der Vereinigten Staaten aus dem Open-Skies-Vertrag wäre ein schwerer Schlag für das letzte funktionierende Rüstungskontrollabkommen des europäischen Sicherheitssystems.Der Open-Skies-Vertrag ist als vertrauensbildende Maßnahme für alle beteiligten Staaten ein Mittel, um auf gemeinsamen Beobachtungsflügen Daten zu erlangen und diese an alle Vertragsteilnehmer weiterzugeben. Er ist ein einmaliges Instrument der Kooperation im Rahmen der OSZE. Damit ist er kein Relikt des Kalten Krieges, sondern ein Zeichen seiner Überwindung, das nicht aufgegeben werden darf. Jahrelang hatten sich Abgeordnete fraktionsübergreifend für die Anschaffung eines entsprechenden Spezialflugzeuges durch die Bundesrepublik eingesetzt. Jetzt, wo das Flugzeug endlich einsatzbereit ist und auch anderen Vertragsstaaten zur Verfügung gestellt werden kann, verlassen die USA den Vertrag.
Jetzt kommt es darauf an, Russland davon zu überzeugen, trotz des Austritts der USA an dem Vertrag festzuhalten. Das wird nur gehen, wenn sicher ist, dass die gesammelten Daten ausschließlich den Vertragspartnern zur Verfügung stehen. Wenn Maas den Open-Skies-Vertrag bewahren will, muss er eine Initiative ergreifen, mit den verbliebenen Vertragsstaaten den Vertrag weiter zu implementieren. Unter diesen Umständen könnte eine spätere amerikanische Regierung erwägen, dem Vertrag wieder beizutreten.
Deutschland muss jetzt schnell die Initiative ergreifen, denn es geht um zentrale Sicherheitsinteressen Europas und Deutschlands Das wäre ein Zeichen von Souveränität und wohlverstandenem Multilateralismus."
Kategorie
Abrüstung | Aktuell | Europäische Sicherheitspolitik | Presse / Nachrichten 2020
Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.
Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch. Mehr »
Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>
Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.
Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch. Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.
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Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.
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Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>
PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:
Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Mehr »
Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.
Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.
Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.
Mehr »Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.
Mehr »Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]