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15.02.19 –
Zu Berichten über ein deutsch-französisches Geheimpapier zu Waffenexporten erklären Franziska Brantner, Sprecherin für Europapolitik, und Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
"Es ist absurd, dass ein so wichtiges Thema wie der spätere Verkauf von Waffensystemen an Drittländer von der Bundesregierung mit Frankreich in einem Geheimabkommen verhandelt wird und dass Opposition und Öffentlichkeit davon aus der Presse erfahren. Eine europäische und in diesem Fall deutsch-französische Rüstungskooperation darf nicht bedeuten, Menschenrechte zu missachten und solch heikle Entscheidungen wie den Export von Waffen an Länder außerhalb der NATO einer anderen Regierung zu überlassen, selbst wenn es unser französischer Nachbar ist.
Mit einer solchen Regelung versucht man offenbar an das Schmidt-Debré-Abkommen aus den siebziger Jahren anzuknüpfen. Inzwischen ist dies aber nicht mehr möglich, da eine solche Regelung gegen den Gemeinsamen Standpunkt der EU zu Waffenausfuhren aus dem Jahr 2008 verstößt und damit gegen geltendes Europarecht.
Es darf auf europäischer Ebene keine Rüstungsexportpraxis des kleinsten gemeinsamen Nenners geben. Wir Grüne fordern die Bundesregierung auf, umgehend Transparenz zu schaffen und alle Nebenabsprachen mit Frankreich öffentlich zu machen. Es muss strenge und restriktive gemeinsame Regeln für Rüstungsexporte entlang menschenrechtlicher Kriterien geben."
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Aktuell | Presse / Nachrichten 2019 | Rüstungsexportkontrolle
Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.
Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch. Mehr »
Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>
Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.
Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch. Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.
Lesen Sie den EU-Beschluss hier >>>
Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.
Lesen Sie die Antwort der Bundesregierung auf meine Frage hier >>>
Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>
PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:
Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Mehr »
Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.
Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.
Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.
Mehr »Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.
Mehr »Deutschland hat eine der erfolgreichsten Start-up-Szenen. Im internationalen Vergleich liegen wir mit 31 milliardenschweren Start-ups – [...]
Starkregen und Hochwasser werden durch die Klimakrise häufiger und extremer. Eine neue Studie des Umweltbundesamts zeigt, dass mehr als 80 [...]
Seit fast drei Jahren sind wir als Teil der Bundesregierung im Amt. Von Beginn an waren die Herausforderungen groß und sind es immer noch. [...]