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29.04.20 –
Zum Jahresabrüstungsbericht der Bundesregierung erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
Außenminister Maas muss sich fragen lassen, warum seine Aktivitäten ohne Widerhall in der globalen Aufrüstungsspirale untergehen. Andere mächtigere Akteure dürften jedenfalls nicht zu ernsten Abrüstungsbemühungen veranlasst werden, wenn Deutschland selbst weiter in nukleare Teilhabe investiert und jedem harten Konflikt innerhalb des eigenen Bündnisses aus dem Weg geht.
Der Außenminister hätte es in der Hand, bei einem weiteren Boykott der nuklearen Abrüstung den Atomwaffenverbotsvertrag der UN-Vollversammlung zu unterstützen, den die Regierung bislang ignoriert. Ein starkes Zeichen wäre außerdem der Verzicht auf Atomwaffen in Deutschland und die Beendigung der nuklearen Teilhabe. Darüber braucht es einen intensiven Dialog mit unseren osteuropäischen Nachbarinnen und Nachbarn, um für die nukleare Abrüstung zu werben. Zwar wurde die anstehende Überprüfungskonferenz zum Vertrag über die Nichtverbreitung von Atomwaffen nun wegen der Corona-Pandemie abgesagt, aber ein Scheitern der Konferenz lag schon vorher in der Luft. Auch wäre von deutscher Seite deutlich mehr Widerstand gegen die rechtswidrigen Sanktionen gegen den Iran möglich gewesen, als die zaghaften Bemühungen um den Aufbau des Zahlungssystems INSTEX.
Das Thema Letale Autonome Waffensysteme ist zwar auf der Agenda, aber weit davon entfernt, verbindliche Regeln zu etablieren, die rechtzeitig die Entwicklung von tödlichen Systemen bremsen, die vom Menschen nicht mehr zu stoppen sind.
Der New Start-Vertrag zwischen Russland und den USA ist der letzte bilaterale Rüstungskontrollvertrag, und hier braucht es mehr als schöne Worte, um die Beteiligten wieder an einen Tisch zu setzen.
Aktuell steht zudem noch die Existenz des OSZE-Vertrages über den Offenen Himmel (Open Skies-Vertrag) auf dem Spiel. Im Rahmen dieses Vertrages wird Vertrauen durch gemeinsame Überflüge und Luftaufnahmen gebildet. Nun hat die US-Administration auch den Ausstieg aus diesem wichtigen Vertrag angekündigt. Es ist die letzte Chance für den Außenminister, diesen Vertrag mit allen diplomatischen Mitteln zu retten und die europäischen Sicherheitsinteressen zu verteidigen. Schöne Worte und Konferenzen werden hier leider nicht ausreichen.
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Die grüne Bundestagsfraktion hat dem neuerlichen Antrag der Bundesregierung auf Verlängerung der deutschen Beteiligung an EUNAVFOR MED nicht zugestimmt. Das Mandat ist in mehrerer Hinsicht zu kritisieren.
Auch die neu beschlossene Operation SEA GUARDIAN als Nachfolgemission der maritimen NATO-Operation Active Endeavour (OAE) sehen wir kritisch. Mehr »
Trotz der Ablehnung des UN-Friedensplans durch eines der beiden konkurrierenden Parlamente in Libyen geht die Planung einer UN-Mission im Land weiter.
Lesen Sie hier die Antwort der Bundesregierung auf meine schriftliche Frage >>>
Welche Projekte im Rahmen der internationalen rechtlichen Zusammenarbeit führt die Bundesregierung seit der Wahl des Präsidenten Abd al-Fattahas-Sisi mit Ägypten durch, und wie beurteilt die Bundesregierung die Wirkung der insgesamt seit dem Jahr 2011 mit Ägypten durchgeführten Projekte in diesem Bereich vor dem Hintergrund der gegenwärtigen politischen Entwicklung Ägyptens (bitte für die zehn wichtigsten Projekte einzeln aufführen)?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über das militärische Eingreifen Ägyptens in Libyen, und welche völkerrechtliche Grundlage sieht sie für diese Intervention?
Die EU-Außen- und Verteidigungsminister haben am 18. Mai 2015 in Brüssel beschlossen, eine Militärmission zur Rettung von Flüchtlingen und zur Bekämpfung von Schleuserbanden im Mittelmeer einzusetzen. Die Rettung von Flüchtlingen auch durch die deutsche Marine ist zweifelsohne zu begrüßen.
Ein Militäreinsatz zur Zerstörung von Schiffen in lybischen Küstengewässern und womöglich an Land halten wir für falsch. Unabhängig davon, ob es dafür ein UN-Mandat geben wird, kann ein Militäreinsatz die Fluchtbewegung Richtung Europa nicht stoppen.
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Ich habe die Bundesregierung gefragt, welche konkreten Maßnahmen sie seit dem Ende des NATO Einsatzes 2011 unterstützt, um den Aufbau demokratischer Institutionen in Libyen zu begleiten und den Zerfall des Landes zu verhindern.
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Meine schriftliche Frage bezüglich der Projekte, die von der Bundesregierung und der Europäischen Union zur Unterstützung der für den Sommer geplanten Wahlen in Libyen durchgeführt werden, wurde von der Bundesregierung wie folgt beantwortet >>>
PRESSEMITTEILUNG zur möglichen Lieferung von elektronischen Fußfesseln nach Libyen:
Das Vorhaben der Bundesregierung, in ein Land am Scheideweg elektronische Fußfesseln liefern zu lassen, ist völlig inakzeptabel. Inwieweit sich Libyen rechtsstaatlich entwickeln wird, ist nicht absehbar. Daher dürfen keine Güter geliefert werden, die auch zur Repression genutzt werden können. Mehr »
Nicht der Einsatz selbst wird in Frage gestellt, wohl aber der Umgang der Regierung mit den Rechten des Parlaments.
Wegen fehlender Parlamentsbeteiligung bei einem Einsatz von Fallschirmjägern in Lybien werden die Grünen die Bundesregierung verklagen.
Zu der Diskussion um eine Bewaffnung der libyschen Rebellen erklären Kerstin Müller, Sprecherin für Außenpolitik, und Katja Keul, Parlamentarische Geschäftsführerin:
Eine Bewaffnung der Rebellengruppierungen in Libyen, wie es jetzt diskutiert wird, ist falsch und fahrlässig und nicht von der Resolution 1973 gedeckt, wie die USA meinen.
Mehr »Der VN-Sicherheitsrat hat in der Libyen-Frage entschieden und seit Samstag wird das Land bombardiert. Ich halte es für richtig, dass Deutschland sich an diesem Militäreinsatz nicht beteiligt, da die Erfahrung gezeigt hat, dass Lufteinsätze nicht geeignet sind Menschenleben am Boden zu retten. Die Meldungen der letzte Tage belegen leider, dass die Härte der Auseinandersetzung am Boden unter der Flugverbotszone keinesfalls ab, sondern eher zunimmt.
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Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
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