Menü
Lesen Sie meine Bewertung des geplanten Bundeswehreinsatzes in Syrien hier >>>
In der Debatte um den Syrien-Einsatz der Bundeswehr hat die Opposition Unterstützung vom verteidigungspolitischen Sprecher der SPD, Rainer Arnold, erhalten. Auch Rainer Arnold setzte sich in seiner Rede auf meine Nachfrage hin dafür ein, eine Möglichkeit zu schaffen, dass sich das Bundesverfassungsgericht mit der Verfassungsmäßigkeit dieses Einsatzes beschäftigen kann. Im Moment ist es leider so, dass nach der Entscheidung des Bundestages weder ein einzelner Abgeordneter, noch eine Fraktion, noch die gesammelte Opposition aus Grünen und Linken das Bundesverfassungsgericht zu dieser Frage anrufen kann. Denn die Große Koalition hatte sich zu Beginn der Wahlperiode geweigert, die Anzahl von Abgeordneten zu senken, die notwendig ist, um aus dem Bundestag heraus einen Antrag oder ein Gesetze beim Bundesverfassungsgericht zu einer abstrakten Normenkontrolle vorzulegen. Dafür sind weiterhin 25 % der Abgeordneten des Bundestages notwendig. Wir Grüne und die Linke verfügen aber nur über gut 20 % der Abgeordneten. Wir erwarten nun von Rainer Arnold, dass er die fehlenden Abgeordneten aus seiner Fraktion und vom Koalitionspartner CDU/CSU zusammen trommelt, um das Quorum zusammen zu bringen. Wenn die Koalition so von der Rechtssicherheit ihres Antrags überzeugt ist, könnten sie ja ganz ruhig auf ein solches Verfahren schauen. Ich bin gespannt!
Gleichwertige Lebensverhältnisse sind als Ziel im Grundgesetz verankert. Heute hat das Bundeskabinett den ersten Gleichwertigkeitsbericht [...]
Das neue Staatsangehörigkeitsrecht ist in Kraft! Menschen, die hier arbeiten und gut integriert sind, können nun schon seit fünf statt acht [...]
Es macht einen Unterschied, wer mitbestimmt. Besonders in Europa. Bei der Europawahl 2019 haben wir 20 Prozent der Stimmen in Deutschland [...]