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19.09.19 –
Zur Verlängerung des Rüstungsexportstopps durch die Bundesregierung erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
Die weitere befristete Aussetzung der Exportgenehmigungen nach Saudi-Arabien hat keine Rechtswirkung und auch keine Rechtsgrundlage. Die Genehmigungen müssen endlich widerrufen werden, so wie es das Kriegswaffenkontrollgesetz vorsieht. Wir brauchen außerdem ein Rüstungsexportkontrollgesetz, das sicherstellt, dass solche Genehmigungen künftig gar nicht erst erteilt werden.
Die Zulieferung für Gemeinschaftsproduktionen ist inkonsequent. Deutschland ist in der EU keinesfalls isoliert - im Gegenteil: Zehn weitere EU-Staaten haben inzwischen ähnliche Entscheidungen getroffen. Deshalb muss die Bundesregierung auch mit Frankreich ernsthaft über eine restriktivere Linie bei Gemeinschaftsprojekten verhandeln. Die für Oktober geplante Zusatzvereinbarung zum Aachener Vertrag darf nicht hinter den gemeinsamen Standpunkt der EU zurückfallen und muss dem Parlament und der Öffentlichkeit transparent gemacht werden. Ein Rückgriff auf Vereinbarungen aus den 70er Jahren von Helmut Schmidt und Michel Debré ist keine Antwort auf die Herausforderungen der Gegenwart und mit dem geltenden europäischen Recht nicht vereinbar.
Die Bundesregierung darf hier nicht nachgeben. Kooperation im Rüstungsbereich muss den europäischen Sicherheitsinteressen dienen und ist keine reine Frage der Industriepolitik
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Aktuell | Presse / Nachrichten 2019 | Rüstungsexportkontrolle
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