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21.06.19 –
Zur Entscheidung des US-Senats und des Urteils des britischen Gerichtshofes zu Rüstungsexporten nach Saudi-Arabien erklärt Katja Keul, Sprecherin für Abrüstungspolitik:
Sowohl die Entscheidung des US-Senats als auch das gestrige Urteil des britischen Gerichtshofes belegen, dass weltweit die Kritik an Rüstungsexporten in den Nahen Osten wächst. Sogar in Frankreich regt sich zunehmend Widerstand gegen Rüstungsexporte, die den Konflikt im Jemen weiter verschärfen. Die Behauptung der Bundesregierung, Kritik an Waffenlieferungen sei eine rein innenpolitische Debatte in Deutschland, war von Anfang an falsch und wird mit diesen Entscheidungen weiter widerlegt. Deswegen muss die Bundesregierung jetzt endlich ernsthafte Verhandlungen über die Einhaltung und Aufsicht gemeinsamer europäischer Rüstungsexportkontrolle führen. Ein echter Schritt hin zu einer restriktiveren europäischen Rüstungskontrolle wäre der konsequente Widerruf der bislang für Saudi-Arabien, Katar und Vereinigte Arabische Emirate erteilten Exportgenehmigungen durch die Bundesregierung.
Geheime Absprachen zwischen der deutschen und der französischen Regierung über die gegenseitige Unterstützung beim künftigen Verkauf von gemeinsam entwickelten Waffensystemen in alle Welt müssen der Vergangenheit angehören. Und klar sein muss auch, dass das übergeordnete Ziel der europäischen Kooperation im Rüstungsbereich die Wahrung europäischer Sicherheitsinteressen sein muss und nicht die reine Absatzförderung europäischer Rüstungsunternehmen.
Wir fordern die Einführung einer Verbandsklage im Rahmen einer gesetzlichen Regelung der Rüstungsexportkontrolle, damit in Deutschland Gerichte künftig über erteilte Rüstungsexportgenehmigungen entscheiden können.
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Aktuell | Presse / Nachrichten 2019 | Rüstungsexportkontrolle
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