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10.10.19 –
Zum heute veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zum Organstreitverfahren gegen den „Anti-IS-Einsatz“ erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik und Abrüstung:
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts macht noch einmal deutlich, dass es eine gesetzliche Rechtsschutzlücke gibt, die unbedingt geschlossen werden muss. Es kann nicht sein, dass in solchen Fällen aus dem Parlament heraus keine gerichtliche Überprüfung eines möglichen Verfassungsbruches der Regierung angestrengt werden kann. Auch wir Grünen halten den Bundeswehreinsatz in Syrien im Rahmen einer Koalition der Willigen für verfassungswidrig und bedauern, dass es mangels Klagebefugnis nicht zu einer Entscheidung in der Sache gekommen ist.
Bereits in der letzten Wahlperiode hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes eingebracht, in dem wir die Verankerung eines Verfahrens zur Überprüfung von Entscheidungen über den Einsatz der Bundeswehr im Ausland gefordert haben. So wäre sicher gestellt, dass in Fällen wie dem Bundeswehreinsatz in Syrien gerichtlich geklärt werden kann, ob ein Einsatz mit der Verfassung im Einklang steht oder nicht. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidungsbegründung selbst darauf hingewiesen, dass die Frage des Rechtsweges in der Verantwortung des Gesetzgebers liegt - und dieser Verantwortung sollten wir uns jetzt auch stellen.
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Aktuell | Bundeswehr | Internationales | Presse / Nachrichten 2019
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