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16.09.20 –
PRESSESTATEMENT zum heutigen Kabinettsbeschluss zur Anpassung der Anwaltsgebühren
"Wir Grünen begrüßen die längst überfällige Anpassung der Anwaltsgebühren. Diese wird vor allem den kleineren Kanzleien zugutekommen, die auch in der Fläche den Bürgerinnen und Bürgern zu ihrem Recht verhelfen und den Zugang zum Recht sicherstellen. Es ist jedoch bedauerlich, dass die Koalition sich nicht zu einer praktikablen Lösung für zukünftige Anpassungen der Rechtsanwaltsgebühren durchringen konnten. Wir fordern eine regelmäßige, indexierte Erhöhung der Gebühren, orientiert an der Tariflohnentwicklung. So könnten wir eine faire, regelmäßige und transparente Gebührenanpassung gewährleisten und es vermeiden, zeitaufwendige Gesetzgebungsverfahren nur der Form wegen durchzuführen."
Hintergrund:
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat am 31.07.2020 den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Justizkosten- und des Rechtsanwaltsvergütungsrechts (Kostenrechtsänderungsgesetz 2021) vorgelegt, der heute im Kabinett beschlossen wurde. Die anwaltlichen Gebühren wurden zuletzt im Jahr 2013 erhöht.
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