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Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Zeiten von Corona erhalten

PRESSEMITTEILUNG Zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Zeiten von Corona erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik: Auch und gerade in der Krise muss der Rechtsstaat arbeits- und funktionsfähig und der Zugang zum Recht bestehen bleiben. Um das zu gewährleisten, sollten Gerichte während der derzeitigen besonderen Situation die von ihnen selbst gesetzten Fristen vorläufig aussetzen und bei corona-bedingtem, also dem unverschuldetem Versäumnis gesetzlicher Fristen, großzügig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren.

19.03.20 –

PRESSEMITTEILUNG

Zur Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates in Zeiten von Corona erklärt Katja Keul, Sprecherin für Rechtspolitik:

Auch und gerade in der Krise muss der Rechtsstaat arbeits- und funktionsfähig und der Zugang zum Recht bestehen bleiben. Um das zu gewährleisten, sollten Gerichte während der derzeitigen besonderen Situation die von ihnen selbst gesetzten Fristen vorläufig aussetzen und bei corona-bedingtem, also dem unverschuldetem Versäumnis gesetzlicher Fristen, großzügig die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewähren. Das sollte entsprechend in Verwaltungsverfahren gelten. Die Verwaltung sollte außerdem davon absehen, Bescheide zuzustellen, die kurze Fristen auslösen, solange ein Ende der bestehenden Einschränkungen nicht abzusehen ist. Trotz der Unabhängigkeit der Gerichte ist das Bundesjustizministerium gefordert, hier eine einheitliche bundesweite Handhabe für die Justiz gemeinsam mit den Ländern sicherzustellen. Hierzu braucht es einen schnellen Beschluss der Justizministerkonferenz.

Auch die Arbeitsfähigkeit der Anwaltschaft muss weiterhin gewährleistet sein. Ausgerechnet jetzt fällt auch noch das besondere elektronische Anwaltspostfach aus, dabei wäre ein funktionierendes, sicheres System der elektronischen Kommunikation zwischen Anwaltschaft, Behörden und Gerichten unter den aktuellen Umständen viel wert. Leider weist das besondere elektronische Anwaltspostfach noch hohe Ausfallquoten und technische Mängel auf, derer sich dringend angenommen werden muss, bevor die aktive Nutzungspflicht für die Anwaltschaft greifen soll.

In einem krisenfesten Rechtsstaat muss Recht und Gesetz auch in Notsituationen durchgesetzt werden können. Die derzeitige Lage ist jedoch keine Rechtfertigung für gesetzgeberische Schnellschüsse, die geeignet sind, den Rechtsstaat dauerhaft einzuschränken oder zu beeinträchtigen. Zunächst müssen die bestehenden Möglichkeiten genutzt werden, um den Zugang zum Recht und die Arbeitsfähigkeit der Justiz zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den funktionierenden Rechtsstaat zu wahren.

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Aktuell | Recht und Justiz

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