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Reform des Sexualstrafrechts: Gut gemeint und nicht gut gemacht!

Am heutigen Freitag hat der Bundestag die Reform des Sexualstrafrechts verabschiedet.  Die Große Koalition hatte unter Missachtung aller vorher vereinbarten Verfahren am Nachmittag vor der abschließenden Ausschusssitzung eine Reihe von Änderungen bekannt gegebene. Augenscheinlich waren diese mit so heißer Nadel gestrickt, dass zahlreiche Fehler und Verschlimmbesserungen im Gesetz unbeachtet geblieben sind und auch bis zur Verabschiedung des Gesetzes nicht behoben wurden.
Zudem ist die Große Koalition bisher Konzepte zur Prävention schuldig geblieben. Außer Ankündigungen ist nichts Konkretes vorgestellt worden. Leider konnte sich die Koalition auch nicht überwinden, unsere Vorschläge hierzu in der heutigen Debatte zuzustimmen. 

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