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Das Kabinett billigt die Reform des § 219a StGB - Wir wollen die Abschaffung

Die beabsichtige Reform ist keine gute Lösung. Die Rechtsunsicherheit bleibt bestehen und Ärzt*innen riskieren weiterhin Strafen, wenn sie über ihre Tätigkeit informieren. Lesen Sie dazu in der Welt hier >>>, im Tagesspiegel hier >>> und in der DAZ hier >>>.

06.02.19 –

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Aktuell | Strafrecht

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