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08.09.20 –
Die gewalttätigen Ausschreitungen in Leipzig sind auf das Schärfste zu verurteilen. Forderungen der Union nach Mindeststraferhöhungen wirken reflexhaft-hilflos und werden nicht weiterhelfen. Viel wichtiger ist es, die Täter rasch und angemessen deutlich zu verurteilen und die Strafen dann auch zu vollstrecken. Die Strafe kann und muss auf dem Fuße folgen. Dafür reicht das vorhandene Recht völlig aus.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll künftig statt Geldbußen mit mindestens drei Monaten und der tätliche Angriff auf Polizisten mit sechs Monaten und in schweren Fällen sogar mit einem Jahr Freiheitsstrafe geahndet werden. Rache- und Vergeltungsakte gegen Polizisten, die sich auf eine Diensthandlung beziehen, also auch wegen einer solchen, sollen durch den neuen Rache-Paragraphen ins Strafgesetzbuch aufgenommen werden. Durch Ergänzungen in § 113 Abs. 2 würde auch das Errichten von Barrikaden und das Blockieren von Straßen schärfer bestraft werden.
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