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Sondersitzung zum Insolvenzrecht: Durchsetzung von Bankeninteressen im parlamentarischen Schnellverfahren

Wenn die Großbanken sich Privilegien im Insolvenzrecht sichern wollen, muss alles so schnell gehen, dass der Rechtsausschuss sogar extra dafür zu einer Sondersitzung einberufen wird.

Erst im Juni diesen Jahres hatte der Bundesgerichtshof geurteilt, dass die Rahmenverträge beim hochriskanten Derivatehandel nicht mit dem geltenden Insolvenzrecht (§ 104 InsO) vereinbar sind. Daraufhin wurde umgehend dafür gesorgt, dass das geltende Recht geändert und die bisherige Praxis legalisiert wird. Weder die Finanzakteure noch die Bundesregierung haben auch nur eine Minute in Betracht gezogen, der Rechtsprechung Folge zu leisten und sich an das geltende Recht zu halten.

Nach der Insolvenzordnung gilt das Prinzip der Gläubigergleichbehandlung. Doch dieses Gesetzgebungsverfahren zeigt: einige sind gleicher als andere.

Damit die gewünschte Neuregelung auch ja bis zum Jahresende in Kraft treten kann, werden Fristen verkürzt, alle Reden spät abends zu Protokoll gereicht und Sondersitzungen anberaumt.

Ganz anders bei der Reform des Anfechtungsrechts (§§ 131,133 InsO), auf das die mittelständische Wirtschaft seit langem wartet und das seit einem Jahr vom Finanzressort blockiert wird. Das steht immer noch nicht auf der Tagesordnung des Deutschen Bundestages.

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